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Falls Sie weitergehende Fragen zu Schädlingen, deren Bekämpfung oder zu Taubenabwehrsystemen haben, beraten wir Sie gerne ausführlich. Übermitteln Sie uns Ihre Fragen mit Hilfe des nachfolgenden Formulars oder rufen Sie uns gebührenfrei an unter der Rufnummer 0800 - 580 21 11.


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Impressum

Ringo Wirth Schädlingsstopp Köln
Inhaltlich verantwortlich und vertreten durch: Ringo Wirth

Sankt-Florian-Str. 24 • 53809 Ruppichteroth

E-Mail top@schaedlingsstopp.de

Freecall bundesweit 0800 – 580 21 11


Service-Gebiet Rhein-Sieg / Zentrale
Telefon 02295 – 90 81 85-0 • Fax 02295 – 90 81 85-1

Service-Gebiet Rheinland
Telefon 0221 – 5 80 21 11

Service-Gebiet Rhein-Main
Telefon 069 – 24 27 72 92 • Fax 069 – 38 98 54 82


Steuer-Nummer: 5220/5506/2017 • USt.-Id.-Nr. DE202555829



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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp


Auftrag

Für alle an die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp erteilten schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Aufträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautenden formularmäßigen Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich.


Auftragsinhalt

1 | Einzelaufträge zur Bekämpfung von Schädlingen, Desinfektion, Holzschutz und Taubenabwehr.

Bei Einzelaufträgen wegen

a | des Befalls von Ungeziefern, Schädlingen und Nagern schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp das sach- und fachgerechte Verlegen des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen,

b | Desinfektion schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten Flächen,

c | Holzschutz schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten und erreichbaren Holzflächen nach VOB DIN 68800, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist.

d | Bei Taubenabwehr schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp die sach- und fachgerechte Verlegung der Taubenabwehrsysteme.

Ein weitergehender Erfolg wie unter Ziffer 2 wird nicht geschuldet, weil der Erfolgseintritt von vielen Unwägbarkeiten abhängt (z. B. bei Befall des Nachbargrundstücks).

2 |Wartungsverträge zur Schädlingsbekämpfung

Bei Wartungsverträgen zur Schädlingsbekämpfung schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp, die beschriebene örtlichkeit von dem im Wartungsvertrag bezeichneten Schädlingen freizuhalten (Werkvertrag).

3 | Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Preis für die folgenden Jahre anzuheben, wenn die Lebenshaltungskosten sich § 4 erhöht haben (Preisindex). Die etwaige Erhöhung erfolgt jeweils vor Durchführung der nächsten Bekämpfungsmaßnahme. Die Erhöhung braucht vorher dem (der) Auftraggeber(in) nicht mitgeteilt zu werden.

4 | Die Vertragsparteien stimmen die genauen Wartungstermine kurzfristig telefonisch vor der in Aussicht genommenen Behandlung / Inspektion miteinander ab. Kommt es zu keiner Einigung, ist die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp berechtigt, dem (der) Auftraggeber(in) schriftlich einen verbindlichen Termin, der auch außerhalb der normalen Bürostunden liegen kann, mitzuteilen. Zwischen dem Zugang der Terminabstimmung und der Ausführung der Arbeiten müssen mindestens 10 Tage liegen.

5 | Bei vorheriger berechneter Grundeinrichtung gehen die Ködersysteme in das Eigentum des Auftraggebers über.

6 | Die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp ist zur Entfernung von Tierkadavern und Präparaten nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.


Gewährleistung

1 | Einzelaufträge

Ist das Verlegen des Bekämpfungsmaterials oder das Behandeln der befallenen Flächen fehlerhaft erfolgt, so ist die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp zur kostenlosen, sach- und fachgerechten Nachbehandlung verpflichtet, sofern der Rechnungsbetrag bezahlt ist. Läßt der Auftraggeber nur Teilbereiche behandeln, so kann keine Gewähr für die behandelten Flächen übernommen werden.

2 | Wartungsverträge

Treten nach der Behandlung während der Laufzeit des Wartungsvertrages Schädlinge auf, von denen die Örtlichkeit befreit zu halten war, so ist die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp zur kostenlosen, sach- und fachgerechten Nachbehandlung verpflichtet, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist.

3 | Geltung für Einzelaufträge und Wartungsverträge

Der Auftraggeber muß festgestellte Mängel unverzüglich (bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 8 Tagen) nach Durchführung der Behandlung bei der Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp melden. Bei mehrmaligen Fehlschlägen der Nachbehandlung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Für die Nachbehandlung haftet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Auftrag.

Verweigert der Auftraggeber die Durchführung der Nachbehandlung, so erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Ansprüche auf Schadensersatz aus Verzug, Unmöglichkeit der Bekämpfung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Firmeninhabers oder leitenden Angestellten oder durch vorsätzliches Handeln der nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. In diesen letzteren Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns hat der Auftraggeber unter Ausschluß aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

4 | Der Anspruch auf kostenlose Nachbehandlung erlischt sofern der Auftraggeber eine Ursache für den erneuten Befall gesetzt hat, z. B. Nichtbeachtung der erforderlichen Sauberhaltung von behandelten Räumen oder Entfernen, Verändern oder Beschädigen des Bekämpfungsmaterials, ferner des Unterlassens, Befallrisiken trotz entsprechenden Hinweises durch die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp zu beseitigen (z. B. offene Zulauflöcher in Boden oder Wänden).

5 | Pflanzenschutz

Für die Haltbarkeit und überlebensfähigkeit von Pflanzen im Bereich der behandelten Flächen kann keine Gewähr übernommen werden.

6 | Ausschluß von Schadensersatzforderungen bei Nichtbefolgen der Sicherheitshinweise durch die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp, Nichteinhalten der Wartezeiten oder Mißachtung der Warnhinweise von Sicherheitsdatenblättern.


Preise und Zahlungen

1 | Die durchgeführten Arbeiten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Materialkosten, aufgewendeter Zeit der Arbeitnehmer und einer Anfahrtspauschale abgerechnet. Arbeiten an Sonn-und Feiertagen, Nachtarbeit bzw. überstunden werden mit gesondertem Zuschlag berechnet. Es gilt jeweils die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.

2 | Zeigen sich bei der Durchführung des Auftrages Erschwernisse die vorher nicht bekannt waren (falsche Angaben über Art und Umfang des Objektes durch den Auftraggeber, insbesondere nach telefonischer Preisauskunft ohne Ansicht des Objektes), so berechtigen diese, die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp, eine angemessene Preisanpassung der vorher vereinbarten Preise wegen zusätzlicher, im Verhältnis stehender Material- und Lohnkosten zu verlangen.

3 | Zahlungen sind nach Rechnungseingang unverzüglich ohne Abzug zu leisten. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum liegt Verzug vor und die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp berechnet 8 % Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

4 | Aufrechnungen gegen unsere Forderungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig, die von uns ausdrücklich schriftlich als "unbestritten" bezeichnet oder rechtskräftig festgestellt sind.


Gerichtsstand, anwendbares Recht

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen oder seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten Köln.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.





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