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Falls Sie weitergehende Fragen zu Schädlingen, deren Bekämpfung oder zu Taubenabwehrsystemen haben, beraten wir Sie gerne ausführlich. Übermitteln Sie uns Ihre Fragen mit Hilfe des nachfolgenden Formulars oder rufen Sie uns gebührenfrei an unter der Rufnummer 0800 - 580 21 11.


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Impressum

Ringo Wirth Schädlingsstopp Köln
Inhaltlich verantwortlich und vertreten durch: Ringo Wirth

Sankt-Florian-Str. 24 • 53809 Ruppichteroth

E-Mail top@schaedlingsstopp.de

Freecall bundesweit 0800 – 580 21 11


Service-Gebiet Rhein-Sieg / Zentrale
Telefon 02295 – 90 81 85-0 • Fax 02295 – 90 81 85-1

Service-Gebiet Rheinland
Telefon 0221 – 5 80 21 11

Service-Gebiet Rhein-Main
Telefon 069 – 24 27 72 92 • Fax 069 – 38 98 54 82


Steuer-Nummer: 5220/5506/2017 • USt.-Id.-Nr. DE202555829


Datenschutz- und Nutzungshinweise

Ringo Wirth Schädlingsstopp sieht sich verpflichtet, die Privatsphäre seiner Kunden und Geschäftspartner zu wahren und zu schützen. Auf dieser Webseite können Besucher persönliche Daten und solche, die für die Kommunikation mit der Ringo Wirth Schädlingsstopp relevant sind, übermitteln. Diese Daten werden neben der direkten Ausführung der jeweiligen Leistung auch zur bedarfsgerechten Ausgestaltung der von Ringo Wirth Schädlingsstopp angebotenen Dienste und Leistungen verwendet.

Die vom Kunden übermittelten Daten werden bei Ringo Wirth Schädlingsstopp erhoben, verarbeitet und für die genannten Zwecke genutzt. Der Kunde wird gem. § 33 BDSG darauf hingewiesen, dass die im Verkehr mit ihm relevanten Daten zwecks Verarbeitung nach Maßgabe der anwendbaren Datenschutzbestimmungen gespeichert und/oder übertragen werden. Der Kunde/Geschäftspartner ist jedoch damit einverstanden, dass die von ihm über Formulare übermittelten Daten von Ringo Wirth Schädlingsstopp gespeichert und unter Beachtung des Vorstehenden genutzt werden. Ringo Wirth Schädlingsstopp ist daher berechtigt, gegebenenfalls die von dem Kunden/Geschäftspartner angegebenen Daten im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung an mit Ringo Wirth Schädlingsstopp verbundene Partner, die zur Realisierung der jeweiligen Leistungen ggf. eingesetzt werden, im In- und Ausland weiterzuleiten.

Rechtliche Hinweise

Ringo Wirth Schädlingsstopp prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten regelmäßig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten zwischenzeitlich verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden.

Ringo Wirth Schädlingsstopp behält sich das Recht vor, die auf dieser Website angebotenen Informationen, Produkte oder Dienstleistungen ohne gesonderte Ankündigung jederzeit zu verändern oder zu aktualisieren.

Ringo Wirth Schädlingsstopp ist als Inhaltsanbieter nach §5 Abs.1 Teledienstegesetz für die "eigenen Inhalte" ihrer Website, die sie zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise (sog. "Links" oder "Hyperlinks") auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch den Querverweis hält a Ringo Wirth Schädlingsstopp als Betreiber dieser Website insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung bereit. Für diese fremden Inhalte ist Ringo Wirth Schädlingsstopp nur dann verantwortlich, wenn sie von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es ihr technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern (§5 Abs.2 Teledienstegesetz).

Bei "Links" bzw. "Hyperlinks" handelt es sich allerdings stets um dynamische Verweisungen auf Internetseiten, die nicht im Einflussbereich von Ringo Wirth Schädlingsstopp liegen und jederzeit durch den für Sie verantwortlichen Betreiber der jeweiligen Website abgeändert oder gelöscht werden können. Ringo Wirth Schädlingsstopp hat bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird. Ringo Wirth Schädlingsstopp ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte, auf die sie in ihren Internetseiten verweist, ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten. Erst wenn Ringo Wirth Schädlingsstopp feststellt oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem er einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, wird Ringo Wirth Schädlingsstopp den Verweis auf dieses Angebot aufheben, soweit ihm dies technisch möglich und zumutbar ist. Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von der Homepage des Betreibers dieser Homepage von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.

Die Beseitigung einer möglicherweise von dieser Homepage ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-inhaberinnen selbst hat nicht ohne Zustimmung von Ringo Wirth Schädlingsstopp stattzufinden. Für gegebenenfalls bestehende oder künftig entstehende Rechtsverhältnisse ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar und sind nur deutsche Gerichte zuständig.

Verantwortlich im Sinne des Gesetzes über die Presse vom 3. Oktober 1949 ist Herr Ringo Wirth.



Freistellungsbescheinigung


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Nachweis der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen
im Sinne des § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp


Auftrag

Für alle an die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp erteilten schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen Aufträge gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautenden formellen Bedingungen des Auftraggebers widersprechen wir ausdrücklich.


Auftragsinhalt

1 | Einzelaufträge zur Bekämpfung von Schädlingen, Desinfektion, Holzschutz und Taubenabwehr.

Bei Einzelaufträgen wegen

a | des Befalls von Ungezieferund/oder Vorrats- und Hygienecchädlingen schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp das sach- und fachgerechte Verlegen des Bekämpfungsmaterials und Behandeln der befallenen Flächen.

b | Desinfektion schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten Flächen.

c | Holzschutz schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp das sach- und fachgerechte Behandeln der vereinbarten und erreichbaren Holzflächen nach VOB DIN 68800, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist.

d | Bei Taubenabwehr schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp die sach- und fachgerechte Verlegung der Taubenabwehrsysteme. Ein weitergehender Erfolg wie unter Ziffer 2 wird nicht geschuldet, weil der Erfolgseintritt von vielen Unwägbarkeiten abhängt (z. B. bei Befall des Nachbargrundstücks).

2 | Bei Wartungsverträgen zur Schädlingsbekämpfung schuldet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp, die beschriebene Örtlichkeit von den im Wartungsvertrag bezeichneten Schädlingen freizuhalten (Werkvertrag).

3 | Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Preis für die folgenden Jahre anzuheben, wenn die Lebenshaltungskosten sich nach § 4 erhöht haben (Preisindex). Die etwaige Erhöhung erfolgt jeweils vor Durchführung der nächsten Bekämpfungsmaßnahme. Die Erhöhung wird dem/der) Auftraggeber/in in schriftlicher Form rechtzeitig mitgeteilt.

4 | Die Vertragsparteien stimmen die genauen Wartungstermine entsprechend vor der in Aussicht genommenen Behandlung / Inspektion miteinander ab. Kommt es zu keiner Einigung, ist die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp berechtigt, dem/der Auftraggeber/in schriftlich einen verbindlichen Termin, der auch außerhalb der normalen Bürostunden liegen kann, mitzuteilen. Zwischen dem Zugang der Terminabstimmung und der Ausführung der Arbeiten müssen mindestens 1-5 Tage liegen.

5 | Bei vorheriger berechneter Grundeinrichtung gehen die Ködersysteme in das Eigentum des/der Auftraggeber/in über.

6 | Die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp ist zur Entfernung von Tierkadavern und Präparaten nicht verpflichtet, es sei denn, dies ist ausdrücklich vereinbart.


Gewährleistung

1 | Einzelaufträge

Ist das Auslegen des Bekämpfungsmaterials oder das Behandeln der befallenen Flächen fehlerhaft erfolgt, so ist die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp zur kostenlosen, sach- und fachgerechten Nachbehandlung verpflichtet, sofern der Rechnungsbetrag bezahlt ist. Lässt der Auftraggeber nur Teilbereiche behandeln, so kann keine Gewähr für andere be-handelten Flächen übernommen werden.

2 | Wartungsverträge

Treten nach der Behandlung während der Laufzeit des Wartungsvertrages Schädlinge auf, von denen die Örtlichkeit befreit zu halten waren, so ist die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp zur kostenlosen, sach- und fachgerechten Nachbehandlung verpflichtet, wenn keine andere Vereinbarung getroffen ist.

3 | Geltung für Einzelaufträge und Wartungsverträge

Der Auftraggeber muss festgestellte Mängel unverzüglich (bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen) nach Durch-führung der Behandlung bei der Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp melden. Bei mehrmaligen Fehlschlägen der Nach-behandlung hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. Für die Nachbehandlung haftet die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Auftrag.

Verweigert der Auftraggeber die Durchführung der Nachbehandlung, so erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch. Ansprüche auf Schadensersatz aus Verzug, Unmöglichkeit der Bekämpfung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Firmeninhabers oder leitenden Angestellten oder durch vorsätzliches Handeln der nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen verursacht wurde. In diesen letzteren Fällen des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handelns hat der Auftraggeber unter Ausschluss aller anderen Ansprüche ein Rücktrittsrecht.

Der Anspruch auf kostenlose Nachbehandlung erlischt sofern der Auftraggeber eine Ursache für den erneuten Befall gesetzt hat, z. B. Nichtbeachtung der erforderlichen Sauberhaltung von behandelten Räumen oder Entfernen, Verändern oder Beschädigen des Bekämpfungsmaterials, ferner des Unterlassens, Befallrisiken trotz entsprechenden Hinweises durch die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp zu beseitigen (z. B. offene Zulauflöcher in Boden oder Wänden).

5 | Pflanzenschutz

Für die Haltbarkeit und Überlebensfähigkeit von Pflanzen im Bereich der behandelten Flächen kann keine Gewähr übernommen werden.

6 | Ausschluss von Schadensersatzforderungen bei Nichtbefolgen der Sicherheitshinweise die durch die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp mündlich oder schriftlich gegeben wurden, Nichteinhalten der Wartezeiten oder Missachtung der Warnhinweise von Sicherheitsdatenblättern.


Preise und Zahlungen

1 | Die durchgeführten Arbeiten werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach Materialkosten, aufgewendeter Zeit der Arbeitnehmer und einer Anfahrtspauschale abgerechnet. Arbeiten an Sonn-und Feiertagen, Nachtarbeit bzw. Überstunden werden mit gesondertem Zuschlag berechnet. Es gilt jeweils die gesetzlich gültige Umsatzsteuer.

2 | Zeigen sich bei der Durchführung des Auftrages Erschwernisse die vorher nicht bekannt waren (falsche Angaben über Art und Umfang des Objektes durch den Auftraggeber, insbesondere nach telefonischer Preisauskunft ohne Ansicht des Objektes), so berechtigen diese, die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp, eine angemessene Preisanpassung der vorher vereinbarten Preise wegen zusätzlicher, im Verhältnis stehender Material- und Lohnkosten zu verlangen.

3 | Zahlungen sind nach Rechnungseingang unverzüglich ohne Abzug zu leisten. Ab dem 14. Tag nach Rechnungsdatum liegt Verzug vor und die Firma Ringo Wirth Schädlingsstopp berechnet 8 % Zinsen über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank.

4 | Aufrechnungen gegen unsere Forderungen oder Zurückbehaltungsrechte sind nur mit Gegenforderungen des Auftraggebers zulässig, die von uns ausdrücklich schriftlich als "unbestritten" bezeichnet oder rechtskräftig festgestellt sind.


Gerichtsstand, anwendbares Recht

Soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen oder seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten Siegburg.

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.





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